Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Verordnung von Inkontinenzprodukten

    Wie werden die Produkte geliefert?

    • Sobald der Verordnungsschein bei uns eingegangen ist und etwaige Rückfragen geklärt wurden, liefern wir Ihre Inkontinenzprodukte diskret mit der Post kostenfrei für Sie an die gewünschte Lieferadresse.
    • Ihre Vorteile: keine zusätzlichen Lieferkosten + kein Abholen notwendig  

    Ich habe eine Verordnung – wie kann ich diese an Lohmann & Rauscher übermitteln?

    Es gibt mehrere einfache Möglichkeiten den Verordnungsschein an uns zu übermitteln:

    • Direkt auf unserer Webseite hier hochladen.
    • Per e-Mail – einfach Verordnungsschein abfotografieren und per e-Mail schicken, wir bitten auch um Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
    • Per Fax – Sie oder Ihr:e Ärzt:in kann uns die Verordnung direkt per Fax zusenden:
      • für Wien, Salzburg, NÖ, Burgenland, OÖ und Tirol verwenden Sie bitte diese Nummer: +43 (0)1 577 1730
      • für die Bundesländer Stmk. und Kärnten verwenden Sie bitte die Nummer +43(0) 316682345 WICHTIG: Bitte vermerken Sie auf dem Verordnungsschein auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
    • Per Post – Schicken Sie uns Ihre Verordnung + Telefonnummer für eventuelle Rückfragen in einem Kuvert an:
      • Lohmann & Rauscher GmbH
        z. Hd. Customer Service
        Johann-Schorsch-Gasse 4 
        1140 Wien
         

    Nach einem operativen Eingriff/Krankheit/Geburt habe ich eine leichte Blasenschwäche - kann ich die Inkontinenzversorgung in Anspruch nehmen?

    Ja, sofern Sie einen ärztlichen Verordnungsschein haben.
    Sprechen Sie mit Ihrer/m Ärztin/Arzt über Ihre Situation. Bei Diagnose Inkontinenz bekommen Sie die für Sie passenden Produkte verordnet.
    Hier finden Sie einen Überblick der verordenbaren Inkontinenzprodukte beginnend mit einem Produktsortiment für leichte bis mittlere Harninkontinenz bis hin zu schwerer Inkontinenz.

    Informationen über bestehende Ausschlusskriterien für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten finden Sie unter der Frage "Gibt es Ausschlusskriterien für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten" auf dieser Seite weiter unten. 

    Gerne beraten wir Sie bei eventuellen Fragen auch persönlich. Unser kompetentes Kundenservice ist für Sie da!

    Sie sind bei der ÖGK versichert?

    • Patient:in, Angehörige:r oder Pflegefachkraft übermittelt die Verordnung an uns (Lohmann & Rauscher).
    • Einfache Übermittlung der Verordnung: einfach hier auf unserer Homepeage hochladen oder per eMail, Fax oder Post schicken. Genaue Adressinformationen finden Sie unter der Frage „Ich habe eine Verordnung wie kann ich diese an Lohmann & Rauscher übermitteln“
    • Bei Standardversorgung (Einlagen/Höschenwindeln) – hier gilt die Verordnung als Dauerverordnung, die Produkte werden je nach Bedarf über die Jahre angepasst
    • Bei Pants: hier gilt die bewilligte Verordnung immer für 1 Jahr. Danach muss uns wieder eine Verordnung übermittelt werden und diese muss von der ÖGK bewilligt werden. Für die Bewilligung der Versorgung mit Pants müssen jedoch einige Kriterien erfüllt werden. Hier erfahren Sie mehr dazu Inkontinenzversorgung (gesundheitskasse.at).

    Sie sind bei SVS und BVAEB versichert?

    • Für BVAEB und SVS Landwirte versicherte Personen gilt: Verordnung wird vom Patienten:in oder Arzt/Ärztin zur Bewilligung der Krankenkasse direkt übermittelt. Sobald wir (Lohmann & Rauscher) eine Bestellung von der Krankenkasse erhalten, liefern wir Ihnen die bewilligten Produkte.

    Gibt es Ausschlusskriterien für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten?

    Für ÖGK versicherte Personen:
     

    • Bezug erst möglich ab dem vollendeten 4. Lebensjahr (= 4. Geburtstag)
    • Für den Bezug von Pants gelten gesonderte Voraussetzungen – siehe hierzu: https://www.gesundheitskasse.at.

      Welche Leistung erbringt die Krankenkasse?

      Für ÖGK versicherte Personen:
       

      • Voraussetzung für die Erstversorgung und damit den Bezug von Inkontinenzprodukten ist immer eine ärztliche Verordnung, diese muss folgende Punkte beinhalten: Diagnose + verordneten Behelf Die Verordnung gilt danach unbefristet (Ausnahme Pants).
      • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) leistet den medizinisch nötigen Bedarf. Die Entscheidung welche Art von Produkten letztendlich eingesetzt wird, ergibt sich aus mehreren Faktoren.
      • Windeln, Einlagen, Netzhosen und dergleichen sind bewilligungsfrei und es reicht das einmalige Zusenden des Verordnungsscheins.
      • Für Pants muss pro Jahr eine ärztliche Verordnung ausgestellt werden. Diese Produkte sind immer bewilligungspflichtig.
      • Bitte beachten Sie die maximalen Abgabezahlen pro Tag: Wenn Sie nur Pants beziehen, erhalten Sie höchstens zwei Stück pro Tag. Im Falle einer Mischversorgung (Pants und Windeln bzw. Einlagen) wird höchstens ein Pant pro Tag ausgegeben.

      Muss ich für die verordneten Inkontinenzprodukte zahlen?

      • Je nach Krankenkassa bei der Sie versichert sind, ergeben sich Selbstbehalte oder nicht. Manche Menschen sind auch von den Selbstbehalten befreit. Die Selbstbehalte werden von der Krankenkasse vorgegeben und liegen meist bei 10%. 
      • Sollten Sie dazu genauere Informationen benötigen können sie uns gerne kontaktieren.

       

      Wie oft kann ich Inkontinenzprodukte bestellen?

        • Wir liefern Ihnen über die Verordnung ÖGK kostenlos einen Quartalsbedarf nach Hause*.
        • 3 Monate nach der letzten Bestellung kann der nächste Quartalsbedarf wieder abgerufen werden. Vorher ist eine Auslieferung leider nicht möglich. 
        • Ein einfaches E-Mail oder ein Telefonanruf reicht.


         *ÖGK Vorarlberg ist ausgenommen, hier werden die Produkte in der Landesstelle direkt abgegeben.

        Kann ich auch Produkte kaufen?

        • Wir liefern Ihnen Ihren medizinisch notwendigen Bedarf laut Verordnung ÖGK  oder eine von der Krankenkasse bestellte Menge an Inkontinenzprodukten nach Hause.
        • NEU: Wir bieten Ihnen  die Möglichkeit Produkte zur Pflege oder Prävention direkt bei uns zu kaufen. Wir haben ein großes Pflegeproduktsortiment das Höschenwindeln, Einlagen, Pflegecremen, med. Handschuhe und vieles mehr beinhaltet. 
        • Sie erhalten diese Produkte zu Sonderpreisen und auch hier fallen KEINE Versandkosten für Sie an. Diese übernehmen wir! 

        Was soll auf dem Verordnungsschein stehen?

        • Name, Adresse, Versicherung, Diagnose, welche Produkte werden benötigt, geben Sie uns auch bitte Ihre Telefonnummer bekannt falls wir noch Fragen an Sie haben.

        Sie haben bereits eine Verordnung?

        • Ich bin Ärztin / Arzt / Praxisassistent:in

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        • Ich bin Patient:in / Angehörige / Pfleger:in

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