Tell us: Unser Hinweisgebersystem bei L&R

    L&R bekennt sich als Firma zur Einhaltung der geltenden Gesetze. Selbstverständlich sollen auch alle L&R-internen Regelungen eingehalten werden. Nur wenn wir Regeln, Normen und Gesetze einhalten, können wir Schaden von unserem Unternehmen fernhalten und nachhaltig erfolgreich sein.
    Die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hat daher für L&R einen großen Stellenwert. Fehlverhalten muss frühzeitig erkannt werden.

    Hierfür haben wir bei L&R unser Hinweisgebersystem "Tell us" etabliert, das Mitarbeitenden und externen Personen die Möglichkeit gibt, Regelverstöße zu melden. Als Hinweisgeber:in haben Sie die Möglichkeit, ihre Meldung uns sowohl unter Nennung Ihres Namens als auch anonym mitzuteilen. 

     

    Was ist mit Regelverstößen gemeint?

    Beispiele für Regelverstöße sind Veruntreuung, Diebstahl, Korruption, sexuelle Belästigung, Diskriminierung (bspw. aufgrund des Geschlechts), ein Verstoß gegen Menschenrechte oder ein Verstoß gegen das Medizinprodukterecht.

     

    Wie kann ich einen Regelverstoß melden?

    Sie haben die Möglichkeit über  verschiedene Kommunikationskanäle Kontakt mit dem Compliance Management oder den Compliance Officers aufzunehmen. Sie können sich persönlich, postalisch, per E-Mail oder digital über einen Onlinekanal melden. (siehe rechts "Hinweise" bzw. "Downloads"). Hier finden Sie ebenfalls die Liste aller Compliance Officers, die als lokale Ansprechpartner an den L&R Standorten zur Entgegennahme von Meldungen zur Verfügung stehen.

     

    Wie gebe ich eine Meldung RICHTIG ab?

    Damit wir Ihre Meldung angemessen bearbeiten und untersuchen können, ist es wichtig, dass Sie Ihre Meldung so konkret und so umfassend wie möglich formulieren.
    Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

    Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

    Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn Sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
    Sie können einen Meldung auch ohne Angabe Ihrer Identität anonym abgeben. Bitte nutzen Sie hierfür den digitalen Onlinekanal oder postalischen Versand eines Briefs. Sofern Sie sich für eine anonyme Meldung über den digitalen Onlinekanal entscheiden, ist über eine Chatfunktion die Stellung von Rückfragen sowie eine Kommunikation mit Ihnen möglich.
    L&R sichert Ihnen als Hinweisgeber:in im Rahmen der rechtlichen Vorgaben persönliche Diskretion zu. L&R prüft und verfolgt die Meldung und ergreift gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Fehlverhaltens.

     

    Was passiert nach meiner Meldung?

    Nach Eingang der Meldung wird die Meldung durch den:die jeweils zuständigen Sachbearbeiter:in bearbeitet. Dieser prüft die Meldung detailliert und erörtert sie gegebenenfalls mit Ihnen als Hinweisgeber:in, um deren Relevanz abzuschätzen. Im Rahmen der Untersuchung erhält der:die Betroffene ebenfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme.
    Solange ein Verstoß nicht nachgewiesen ist, besteht die Unschuldsvermutung.

    Weitere Informationen zum Ablauf unseres Beschwerdeverfahrens finden Sie in unserer  Verfahrensordnung.
     

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    Wir bitten um Verständnis, dass wir über unser Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und weiterleiten können. Unsere Customer Care Kolleg:innen prüfen Ihr Anliegen gerne. Bitte kontaktieren Sie diese hier.

    Hinweise 

    Bitte senden Sie Ihren Hinweis

    • über unser digitales Hinweisgebersystem
    • oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: 
      Compliance@LRmed.com oder an die E-Mail-Adresse Ihres lokalen Compliance-Verantwortlichen
    • oder per Post an Ihren lokalen Compliance-Verantwortlichen oder an den Corporate Compliance Officer Dr. Wolfgang Stahl, Westerwaldstraße 4,
      D-56579 Rengsdorf
    • oder setzen Sie sich telefonisch oder persönlich mit den lokalen Compliance-Verantwortlichen oder Herrn Dr. Wolfgang Stahl (Tel: +49 2634 996648) in Verbindung