Kompressionsversorgung

Fragen und Antworten zum Thema Kompressionstherapie

Wie hoch sind die Kosten/Selbstbehalte in der Kompressionsversorgung?

Produkte der Kompressionsversorgung fallen unter den Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittel. Damit die Kosten von der Kasse vergütet werden, benötigen Sie eine  ärztliche Verordnung.
Für Heilbehelfe und Hilfsmittel bezahlen Sie 10 Prozent der Kosten selbst, mindestens aber 46,20 € (Wert 2026).*
Für folgende Personen gibt es keinen Selbstbehalt:

  • Kinder unter 15 Jahren
  • Kinder für die Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht (unabhängig vom Alter)
  • Personen die von der Rezeptgebühr befreit sind. Personen die aufgrund der Rezeptgebührenobergrenze befreit sind, müssen jedoch weiterhin einen Selbstbehalt zahlen
  • Hilfsmittel die im Rahmen der medizinischen Rahabilitation gewährt werden.


Quelle: ÖGK (Stand 16.6.2026)

*Bitte beachten Sie, dass bei Kompressionsartikeln von Lohmann & Rauscher (L&R) ein Selbstbehalt von maximal 46,20 € anfällt. Diese Regelung ergibt sich aus der Preisgestaltung. Für bestimmte Produktgruppen beläuft sich der Selbstbehalt auf 10% des festgelegten Tarifpreises. Weitere detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument: Direktversorgung ÖGK Kärnten

Ich interessiere mich für ReadyWrap®. Was muss ich hierbei beachten?

ReadyWrap® ist ein Medizinische Adaptives Kompressionssystem, das aufgrund der Klettverschlüsse sehr einfach von Patient:innen selbst oder von Angehörigen angelegt werden kann.
Voraussetzungen:

1) Verordnung von Ärztin/Arzt muss vorliegen (nur dann werden die Kosten von der Kasse übernommen)

  • Die Verordnung darf nur von folgenden Fachärzt:innen ausgestellt werden:
    • Lymphologisches Zentrum (z.B. Bad Vigaun, KH Wolfsberg, Thearpiezentrum Wittlinger Walchsee) oder
    • FA für Physikalische Medizin mit Sondervertrag für KPE,
    • FA für Angiologie,
    • FA für Chirurgie
    • FA für Orthopädie und Traumatologie
    • FA für Dermatologie
    • FA für Gefäßchirurgie
  • Informationen zur Erstattung:
    • Erstattet wir ReadyWrap® für folgende Indikationen:
      • Lymphödem und venöses Ödem. Es bedarf eier ausführlichen schriftlichen Begründung warum eine Strumpfversorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist (z.B.: arthritische Hände, Adipositas etc.).

2) Ermitteln Sie Ihre Größe:
 


Größenermittlung & Bestellblatt Bein
 

 

Größenermittlung & Bestellblatt Arm  
 

3) Laden Sie das ausgefüllte Bestellblatt auf unserer Verordnungsupload-Seite unter "Sonstige Dokumente" hoch. Die Verordnung laden Sie bitte unter "Verordnung" hoch. Sie können alle Dokumente in einem einfachen Schritt an uns übermitteln. 

Zum Verordnungsupload
 

Ich finde mich bei der Größenfindung für ReadyWrap® nicht zurecht - was kann ich tun?

  • Stellen Sie uns Ihre Maße zur Verfügung. Wir sind Ihnen bei der Ermittlung der für Sie passenden Größe gerne behilflich.
  • Upload Ihrer Maße laut Bestellblatt


Bestellblatt zur Größenermittlung (Bein)

Bestellblatt zur Größenermittlung (Arm)
 

  • Gerne steht Ihnen unser kompetentes Kundenservice Mo - Fr von 7:30 – 16:30 Uhr zur Verfügung:

Wie verwende ich ReadyWrap® richtig?

Im ReadyWrap-Anlegevideo erfahren Sie wie Sie ReadyWrap® korrekt anlegen und anwenden.

Anlegevideo Arm

Anlegevideo Bein

Wie hoch sind die Kosten/Selbstbehalt für ReadyWrap®?

ReadyWrap® ist ein qualitativ hochwertiges Versorgungsprodukt in der Kompressionstherapie.
Dank der Kostenübernahme durch den Kostenträger (z.Bsp.: ÖGK) bezahlen Sie lediglich den Selbstbehalt von 46,20€ pro Teil. 

Leicht erklärt mit einem Beispiel:
Sie benötigen ReadyWrap® Fußund ReadyWrap® Unterschenkel.
Die Kosten (Selbstbehalt) belaufen sich in diesem Fall auf 92,40€. 
Die restlichen Kosten werden von der Kasse übernommen.

Wie oft habe ich Anspruch auf ReadyWrap®?

Die Gebrauchsdauer beträgt 6 Monate. 
Das heißt Sie bekommen 2x jährlich ReadyWrap® von der Kasse erstattet.

Ich trage bereits medizinische Kompressionsstrümpfe - habe ich zusätzlich Anspruch auf ReadyWrap®?

Bitte beachten Sie, dass innerhalb von sechs Monaten entweder medizinische Kompressionsstrümpfe oder ReadyWrap® erstattet werden können.
Haben Sie bereits Kompressionsstrümpfe erhalten, ist ReadyWrap® in diesem Zeitraum nur als Privatkauf möglich.
Für einen Privatkauf nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

Kontakt aufnehmen

Nach Ablauf der sechs Monate besteht wieder Anspruch auf eine neue Versorgung mit Kompressionsstrümpfen oder ReadyWrap®. 

    Ist ein direkter Bezug von Kompressionsversorgungsprodukten über L&R auch außerhalb Kärntens möglich?

    Leider ist dies derzeitig nicht möglich. Aktuell bestehen entsprechende vertragliche Vereinbarungen nur für das Bundesland Kärnten und die zuständigen Kostenträger.

    Wenn Sie außerhalb von Kärnten wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Sanitätshaus oder Ihren Bandagisten vor Ort. Dort erhalten Sie Unterstützung bei der Versorgung mit Kompressionsprodukten. 
     

    Sie haben noch weitere Fragen?

    • Gerne steht Ihnen unser kompetentes Kundenservice Mo - Fr von 7:30 – 16:30 Uhr zur Verfügung:

    Sie haben bereits eine Verordnung?

    Dann können Sie diese ganz einfach hier einreichen.