Ich habe eine Verordnung und ein Foto der Wunde – wie kann ich diese an Lohmann & Rauscher übermitteln?
Es gibt mehrere einfache Möglichkeiten den Verordnungsschein und das Wundfoto an uns zu übermitteln:
- Direkt auf unserer Webseite hier hochladen.
- einfach den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein und das Wundfoto einscannen oder mit dem Handy abfotografieren, hochladen und absenden
- Per E-Mail – einfach Verordnungsschein und Wundfoto abfotografieren und per E-Mail schicken an cnp-customerservice@at.LRmed.com, wir bitten auch um Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
- Per Post – Schicken Sie uns Ihre Verordnung und das Wundfoto + Telefonnummer für eventuelle Rückfragen in einem Kuvert an:
- Lohmann & Rauscher GmbH
z. Hd. Customer Service CNP
Johann-Schorsch-Gasse 4
1140 Wien
- Lohmann & Rauscher GmbH
Welche Unterlagen braucht L&R für die Einreichung bei der Krankenkasse?
Für eine Einreichung bei der Krankenkasse brauchen wir zu Therapiebeginn:
- Verordnung für „CNP + Zubehör“ (vollständig ausgefüllt mit Patientendaten und Diagnose)
- ein aktuelles Foto der Wunde (ohne Verband!) mit Name des Patienten und Datum
- eine Wunddokumentation
Ich bin bei der ÖGK versichert – welche Regelungen gibt es hier?
- Bei Versicherten der ÖGK Wien: hier gilt die Erstverordnung für 28 Tage, danach muss uns wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto übermittelt werden.
Jede weitere Verordnung nach den ersten 28 Tagen gilt nur für 14 Tage, d. h. wir (Lohmann & Rauscher) brauchen alle 14 Tage wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto - Bei Versicherten der ÖGK NÖ: hier gilt die Erstverordnung für 28 Tage, danach muss uns wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto übermittelt werden.
Jede weitere Verordnung gilt wieder für 28 Tage, d. h. wir (Lohmann & Rauscher) brauchen alle 28 Tage wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto - Bei Versicherten der ÖGK OÖ, Salzburg und Kärnten: hier wird die Erstverordnung normalerweise für 10 – 14 Tage bewilligt, danach muss uns wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto übermittelt werden.
Jede weitere Verordnung nach den ersten 10–14 Tagen gilt auch nur für 10–14 Tage, d. h. wir (Lohmann & Rauscher) brauchen alle 10–14 Tage wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto
Nähere Infos dazu erhalten Sie telefonisch bei unserem Customer Service unter der Tel.Nr. 01 576 70 600
Ich bin bei SVS, BVAEB oder KFA versichert – welche Regelungen gibt es hier?
- Bei Versicherten der SVS, BVAEB und KFA: hier gilt die Erstverordnung für 28 Tage, danach muss uns wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto übermittelt werden.
Jede weitere Verordnung gilt wieder für 28 Tage, d. h. wir (Lohmann & Rauscher) brauchen alle 28 Tage wieder eine neue Verordnung inkl. Wundfoto
An wen kann ich mich bei Problemen mit dem Gerät wenden?
Bei Alarmen oder sonstigen Fragen zum Gerät wenden Sie sich bitte an unseren Außendienst unter einer der folgenden Tel. Nr.:
Wien/NÖ/Burgenland:
0676 833 00 119 Hr. Stangl
0676 833 00 206 Hr. Schuller
0676 833 00 126 Hr. Duvivier
OÖ/Salzburg/Tirol/Vbg:
0676 833 00 269 Hr. Weiermann
Kärnten, Steiermark:
0676 833 00 216 Hr. Friesacher

